Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Definitionen
1. Handelsgesellschaft Blees bv hodn Rotan Blees mit Sitz in Noordwijk-Zh, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 33.23.40.15
2. Kunde: die Person, mit der Rotan Blees einen Vertrag abgeschlossen hat.
3. Parteien: Rotan Blees und Kunde gemeinsam.
4. Verbraucher: ein Kunde, der gleichzeitig eine natürliche Person ist und als Privatperson handelt.
Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Arbeiten, Bestellungen, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Produkten durch oder im Namen von Rotan Blees.
2. Die Parteien können von diesen Bedingungen nur abweichen, wenn sie dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
3. Die Parteien schließen die Anwendbarkeit ergänzender und/oder abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter ausdrücklich aus.
Preise
1. Alle Preise von Rotan Blees sind in Euro angegeben, bei „B2B”-Angeboten ohne Mehrwertsteuer, bei „B2C”-Angeboten inklusive Mehrwertsteuer und ohne sonstige Kosten wie Verwaltungskosten, Abgaben und Reise-, Versand- oder Transportkosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart.
2. Alle Preise, die Rotan Blees für seine Produkte auf seiner Website oder auf andere Weise bekannt gibt, können von Rotan Blees jederzeit geändert werden.
3. Erhöhungen der Kostenpreise von Produkten oder Teilen davon, die Rotan Blees zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots bzw. des Zustandekommens des Vertrags nicht vorhersehen konnte, können zu Preiserhöhungen führen.
4. Der Verbraucher hat das Recht, einen Vertrag aufgrund einer Preiserhöhung im Sinne von Absatz 3 zu kündigen, es sei denn, die Erhöhung ist auf eine gesetzliche Regelung zurückzuführen.
Muster und Modelle
Hat der Kunde ein Muster oder Modell eines Produkts erhalten, so kann er daraus keine anderen Rechte ableiten als die, dass es sich um eine Angabe zur Art des Produkts handelt, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich vereinbart, dass die zu liefernden Produkte mit dem Muster oder Modell übereinstimmen müssen.
Zahlungen und Zahlungsfrist
1. Rotan Blees kann bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Betrags verlangen.
2. Bei Nachzahlung muss der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung bezahlt haben.
3. Zahlungsfristen gelten als Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass der Kunde, wenn er den vereinbarten Betrag nicht spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bezahlt hat, von Rechts wegen in Verzug ist, ohne dass Rotan Blees dem Kunden eine Mahnung schicken oder ihn in Verzug setzen muss.
4. Rotan Blees behält sich das Recht vor, eine Lieferung von einer sofortigen Zahlung abhängig zu machen oder eine Sicherheit für den Gesamtbetrag der Dienstleistungen oder Produkte zu verlangen.
Zahlungen und Zahlungsfrist
Produkte werden sofort abgerechnet.
Folgen bei nicht fristgerechter Zahlung
1. Wenn der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, ist Rotan Blees berechtigt, ab dem Tag, an dem der Kunde in Verzug ist, die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat für nicht gewerbliche Transaktionen und die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8 % pro Monat für gewerbliche Transaktionen zu berechnen, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gerechnet wird.
2. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde außerdem außergerichtliche Inkassokosten und gegebenenfalls Schadensersatz an Rotan Blees zu zahlen.
3. Die Inkassokosten werden auf der Grundlage des Beschlusses über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet.
4. Wenn der Kunde nicht rechtzeitig bezahlt, kann Rotan Blees seine Verpflichtungen aussetzen, bis der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
5. Im Falle einer Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsaufschub seitens des Kunden sind die Forderungen von Rotan Blees gegenüber dem Kunden sofort fällig.
6. Verweigert der Kunde seine Mitwirkung an der Erfüllung des Vertrags durch Rotan Blees, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen.
Reklamationsrecht
1. Sobald der Kunde in Verzug ist, ist Rotan Blees berechtigt, das Reklamationsrecht in Bezug auf die unbezahlten, an den Kunden gelieferten Produkte geltend zu machen.
2. Rotan Blees macht das Reklamationsrecht durch eine schriftliche oder elektronische Mitteilung geltend.
3. Sobald der Kunde über die Geltendmachung des Rückforderungsrechts informiert wurde, muss er die Produkte, auf die sich dieses Recht bezieht, unverzüglich an Rotan Blees zurücksenden, sofern die Parteien keine anderen Vereinbarungen getroffen haben.
4. Die Kosten für die Rückholung oder Rückgabe der Produkte gehen zu Lasten des Kunden.
Widerrufsrecht
1. Ein Verbraucher kann einen Online-Kauf innerhalb einer Bedenkzeit von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, sofern:
• Das Produkt nicht benutzt wurde
• Es sich nicht um ein Produkt handelt, das speziell für den Verbraucher maßgefertigt oder angepasst wurde.
• Der Verbraucher nicht auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat.
2. Die in Absatz 1 genannte Bedenkzeit von 14 Tagen beginnt:
• Am Tag nach dem Erhalt des letzten Produkts oder Teils einer Bestellung durch den Verbraucher.
3. Der Verbraucher kann sein Widerrufsrecht über sales@rotanblees.nl geltend machen.
4. Der Verbraucher ist verpflichtet, das Produkt innerhalb von 14 Tagen nach Geltendmachung seines Widerrufsrechts an Rotan Blees zurückzusenden, andernfalls erlischt sein Widerrufsrecht.
Erstattung der Versandkosten
1. Wenn der Verbraucher sein Widerrufsrecht rechtzeitig ausgeübt und infolgedessen die gesamte Bestellung rechtzeitig an Rotan Blees zurückgesandt hat, erstattet Rotan Blees dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der rechtzeitig und vollständig zurückgesandten Bestellung die vom Verbraucher gezahlten Versandkosten.
2. Die Versandkosten gehen nur dann zu Lasten von Rotan Blees, wenn die gesamte Bestellung zurückgesandt wird.
Erstattung der Rücksendekosten
Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht und die gesamte Bestellung rechtzeitig zurücksendet, gehen die Kosten für die Rücksendung der gesamten Bestellung zu Lasten des Verbrauchers.
Aussetzungsrecht
Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, verzichtet er auf das Recht, die Erfüllung einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtung auszusetzen.
Zurückbehaltungsrecht
1. Rotan Blees kann sein Zurückbehaltungsrecht geltend machen und in diesem Fall Produkte des Kunden zurückbehalten, bis der Kunde alle ausstehenden Rechnungen gegenüber Rotan Blees beglichen hat, es sei denn, der Kunde hat für diese Kosten ausreichende Sicherheiten gestellt.
2. Das Zurückbehaltungsrecht gilt auch aufgrund früherer Vereinbarungen, aus denen der Kunde noch Zahlungen an Rotan Blees schuldet.
3. Rotan Blees haftet in keinem Fall für Schäden, die dem Kunden möglicherweise durch die Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts entstehen.
Aufrechnung
Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, verzichtet er auf sein Recht, eine Forderung gegenüber Rotan Blees mit einer Forderung gegenüber Rotan Blees aufzurechnen.
Eigentumsvorbehalt
1. Die Lieferung erfolgt solange der Vorrat reicht.
2. Die Lieferung erfolgt bei Rotan Blees, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
3. Die Lieferung von online bestellten Produkten erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse.
4. Werden die vereinbarten Beträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, hat Rotan Blees das Recht, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der vereinbarte Teil bezahlt ist.
5. Bei verspäteter Zahlung liegt ein Zahlungsverzug vor, sodass der Kunde eine verspätete Lieferung nicht gegenüber Rotan Blees geltend machen kann.
Lieferzeit
1. Die von Rotan Blees angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Kunden bei Überschreitung nicht zur Auflösung des Vertrags oder zu Schadenersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Die Lieferzeit beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den (elektronischen) Bestellvorgang vollständig abgeschlossen hat und eine (elektronische) Bestätigung von Rotan Blees erhalten hat.
3. Eine Überschreitung der angegebenen Lieferzeit berechtigt den Kunden weder zu Schadenersatz noch zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Rotan Blees kann nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung liefern oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart.
Tatsächliche Lieferung
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die tatsächliche Lieferung der von ihm bestellten Produkte rechtzeitig erfolgen kann.
Transportkosten
Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Verpackung und Versand
1. Ist die Verpackung eines gelieferten Produkts geöffnet oder beschädigt, muss der Kunde vor der Annahme des Produkts vom Spediteur bzw. Zusteller einen Vermerk darüber anfertigen lassen, andernfalls kann Rotan Blees nicht für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden.
2. Wenn der Kunde selbst für den Transport eines Produkts sorgt, muss er Rotan Blees vor dem Transport über eventuell sichtbare Beschädigungen an den Produkten oder der Verpackung informieren, andernfalls kann Rotan Blees nicht für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden.
Lagerung
1. Wenn der Kunde die bestellten Produkte erst nach dem vereinbarten Liefertermin abnimmt, trägt er das gesamte Risiko eines möglichen Qualitätsverlusts.
2. Eventuelle zusätzliche Kosten aufgrund einer vorzeitigen oder verspäteten Abnahme der Produkte gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
Garantie
1. Die Garantie für Produkte gilt ausschließlich für Mängel, die durch fehlerhafte Herstellung, Konstruktion oder Material verursacht wurden.
2. Die Garantie gilt nicht bei normalem Verschleiß und Schäden, die durch Unfälle, Änderungen am Produkt, Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch durch den Kunden entstanden sind, sowie wenn die Ursache des Mangels nicht eindeutig festgestellt werden kann.
3. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder des Diebstahls der Produkte, die Gegenstand einer Vereinbarung zwischen den Parteien sind, geht auf den Kunden über, sobald diese rechtlich und/oder tatsächlich geliefert werden, zumindest aber in den Besitz des Kunden oder eines Dritten gelangen, der das Produkt vom Kunden in Empfang nimmt.
Umtausch
1. Der Umtausch gekaufter Artikel ist nur unter folgenden Bedingungen möglich:
• Der Umtausch erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach dem Kauf gegen Vorlage der Originalrechnung.
• Das Produkt wird in der Originalverpackung bzw. mit den noch angebrachten Original-Preisschildern zurückgegeben.
• Das Produkt wurde noch nicht benutzt.
2. Reduzierte Artikel, maßgefertigte Artikel oder speziell für den Kunden angepasste Artikel können nicht umgetauscht werden.
Haftungsfreistellung
Der Kunde stellt Rotan Blees von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den von Rotan Blees gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen stehen.
Reklamationen
1. Der Kunde hat ein von Rotan Blees geliefertes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung so schnell wie möglich auf eventuelle Mängel zu überprüfen.
2. Entspricht ein geliefertes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung nicht den Erwartungen, die der Kunde vernünftigerweise aufgrund des Vertrags haben durfte, muss der Kunde Rotan Blees so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Feststellung des Mangels, darüber informieren.
3. Verbraucher müssen Rotan Blees spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Feststellung des Mangels darüber informieren.
4. Der Kunde hat dabei eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels zu geben, damit Rotan Blees angemessen darauf reagieren kann.
5. Der Kunde muss nachweisen, dass sich die Beschwerde auf einen Vertrag zwischen den Parteien bezieht.
6. Bezieht sich eine Reklamation auf laufende Arbeiten, kann dies in keinem Fall dazu führen, dass Rotan Blees verpflichtet ist, andere als die vereinbarten Arbeiten auszuführen.
Inverzugsetzung
1. Der Kunde muss Inverzugsetzungen schriftlich gegenüber Rotan Blees geltend machen.
2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass eine Inverzugsetzung Rotan Blees auch tatsächlich (rechtzeitig) erreicht.
Gesamtschuldnerische Haftung des Kunden
Wenn Rotan Blees einen Vertrag mit mehreren Kunden abschließt, haftet jeder von ihnen gesamtschuldnerisch für die gesamten Beträge, die sie Rotan Blees aufgrund dieses Vertrags schulden.
Haftung von Rotan Blees
1. Rotan Blees haftet ausschließlich für Schäden, die dem Kunden entstehen, wenn und soweit diese Schäden durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit verursacht wurden.
2. Wenn Rotan Blees für Schäden haftet, haftet es nur für direkte Schäden, die sich aus der Erfüllung eines Vertrags ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.
3. Rotan Blees haftet niemals für indirekte Schäden wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden gegenüber Dritten.
4. Wenn Rotan Blees haftbar ist, ist diese Haftung auf den Betrag begrenzt, der durch eine abgeschlossene (Berufs-)Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, und bei Nichtzahlung (des gesamten Betrags) durch eine Versicherungsgesellschaft ist die Haftung auf den (Teil des) Rechnungsbetrags begrenzt, auf den sich die Haftung bezieht.
5. Alle Abbildungen, Fotos, Farben, Zeichnungen und Beschreibungen auf der Website oder in einem Katalog dienen nur zur Veranschaulichung und gelten nur als Annäherungswerte und können keinen Anlass zu Schadenersatz und/oder (teilweiser) Auflösung des Vertrags und/oder Aussetzung einer Verpflichtung geben.
Verjährungsfrist
Jeder Anspruch des Kunden auf Schadenersatz gegenüber Rotan Blees verjährt in jedem Fall 12 Monate nach dem Ereignis, aus dem sich die Haftung direkt oder indirekt ergibt. Dies schließt die Bestimmungen in Artikel 6:89 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht aus.
Recht auf Auflösung
1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn Rotan Blees seinen Verpflichtungen in zurechenbarer Weise nicht nachkommt, es sei denn, die Nichterfüllung rechtfertigt aufgrund ihrer besonderen Art oder geringen Bedeutung keine Auflösung.
2. Ist die Erfüllung der Verpflichtung durch Rotan Blees dauerhaft oder vorübergehend unmöglich, kann eine Auflösung erst erfolgen, nachdem Rotan Blees in Verzug geraten ist.
3. Rotan Blees hat das Recht, den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn Rotan Blees von Umständen Kenntnis erlangt hat, die ihm guten Grund zu der Befürchtung geben, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen kann.
Höhere Gewalt
1. Ergänzend zu den Bestimmungen in Artikel 6:75 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt, dass eine Nichterfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Kunden durch Rotan Blees nicht Rotan Blees angelastet werden kann, wenn diese auf eine Situation zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs von Rotan Blees liegt die die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise verhindert oder aufgrund derer die Erfüllung seiner Verpflichtungen von Rotan Blees vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
2. Zu den in Absatz 1 genannten Fällen höherer Gewalt zählen unter anderem: Notstände (wie Bürgerkrieg, Aufstand, Unruhen, Naturkatastrophen usw.); Leistungsverzug und höhere Gewalt von Zulieferern, Lieferanten oder anderen Dritten; unerwartete Strom-, Internet-, Computer- und Telekommunikationsausfälle; Computerviren, Streiks, staatliche Maßnahmen, unvorhergesehene Transportprobleme, schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsunterbrechungen.
3. Tritt eine Situation höherer Gewalt ein, aufgrund derer Rotan Blees eine oder mehrere Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis Rotan Blees sie wieder erfüllen kann.
4. Ab dem Zeitpunkt, an dem eine Situation höherer Gewalt mindestens 30 Kalendertage andauert, können beide Parteien den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich kündigen.
5. Rotan Blees ist in einer Situation höherer Gewalt nicht zu (einem) Schadensersatz verpflichtet, auch nicht, wenn es aufgrund der Situation höherer Gewalt einen Vorteil genießt.
Änderung des Vertrags
1. Wenn sich nach Abschluss des Vertrags herausstellt, dass für dessen Erfüllung eine Änderung oder Ergänzung des Inhalts erforderlich ist, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend an.
2. Der vorstehende Absatz gilt nicht für Produkte, die in einem physischen Geschäft gekauft wurden.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Rotan Blees ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
2. Änderungen von untergeordneter Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.
3. Wesentliche inhaltliche Änderungen wird Rotan Blees so weit wie möglich vorab mit dem Kunden besprechen.
4. Verbraucher sind berechtigt, bei einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vertrag zu kündigen.
Übertragung von Rechten
1. Rechte des Kunden aus einem Vertrag zwischen den Parteien können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Rotan Blees nicht auf Dritte übertragen werden.
2. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit dinglicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Folgen der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit
1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen davon unberührt.
2. Eine nichtige oder anfechtbare Bestimmung wird in diesem Fall durch eine Bestimmung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was Rotan Blees bei der Ausarbeitung der Bedingungen in diesem Punkt beabsichtigt hat.
Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
1. Auf jeden Vertrag zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
2. Für die Entscheidung über etwaige Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das niederländische Gericht in dem Bezirk zuständig, in dem Rotan Blees seinen Sitz/seine Geschäftsstelle hat, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
Erstellt am 1. Februar 2022.